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Bauleitplanung

Bauleitpläne im Verfahren

Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne und sonstiger städtebaulicher Satzungen sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch fester Bestandteil dieser Verfahren. Hier finden Sie Bekanntmachungen und Informationen zu den aktuellen Beteiligungsverfahren:

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke enthalten die Bebauungspläne. Sie werden für einzelne Teilbereiche innerhalb der Gemeinde aufgestellt und konkretisieren die Aussagen des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung mit einem Umweltbericht. Eine Sonderform stellt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben-und Erschließungsplan) dar, er wird in der Regel für ein konkretes Einzelvorhaben erstellt.

Ein weiteres Instrument der städtebaulichen Planung stellen die Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) dar. Damit wird der unbeplante Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Satzungen nach §35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzungen) blenden - bei unveränderter Außenbereichsqualität der Vorhaben - einzelne öffentliche Belange als Zulässigkeitshindernis aus.

Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, Satzungen der Stadt Mitterteich dienen ausschließlich Informationszwecken. Die Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne, Satzungen ist nicht abschließend. Die Pläne wurden gescannt und können tlw. unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sowie nicht maßstabsgerecht sein.

Für Auskünfte zu Bebauungsplänen bzw. Satzungen wenden sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich.

Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne/Satzungen

Altstadt, Martin-Zehendner-Straße

Auf der Hut in Pleußen

Campingplatz Großbüchlberg

Kleinbüchlberg, Außenbereichssatzung

GE an der Marktredwitzer Straße

GE und GBF Tirschenreuther Straße   

Gewerbegebiet Birkigt

Gewerbegebiet Birkteichwiesen 1

GI Marktredwitzer - Oberteicher Straße I

GI-SO Birkigt

Griesäcker in Pleußen

I/2 Rechts der Großbüchlberger Straße

I/4b Tannenweg

I/5 Rechts der Großbüchlberger Straße

II/1 Links der Großbüchlberger Straße

II/2 Links der Großbüchlberger Straße BA 1

II/2 Links der Großbüchlberger Straße BA 2

Industriegebiet Birkteichwiesen 2

Links der Großbüchlberger Straße – Erbstraße

Obere Mühläcker in Pleußen (aufgehoben)

Pleußen – Ortsabrundungssatzung

Sondergebiet Photovoltaikanlage Oberteich, bei der Bahn

Sondergebiet Stellplatzanlage ATS Mitterteich

Stadtpark Wiendlwiese

Steinbrucker

Steinbrucker II

Steinbrucker III

VI/1 Porzellinerstraße

VI/2 Mühlenstraße

VI/3 Rohrstaude

VI/4 Südstraße

VI/6 Egelhüll

VII/1 Am Sieglrang

Zanklgartenstraße I

Rechtswirksamer Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist die Bodennutzungskonzeption für das gesamte Gemeindegebiet. Als "vorbereitender Bauleitplan" bildet der Flächennutzungsplan eine wesentliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Die Darstellung lässt keine genaue Zuordnung einzelner Grundstücke zu den geplanten Flächennutzungen zu. Diese Parzellenunschärfe ist beabsichtigt, da der Flächennutzungsplan städtebauliche Planungen nur vorbereiten soll. Eine detaillierte Umsetzung erfolgt dann in "Bebauungsplänen".

Seit 20.03.2008 ist der überarbeitete Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wirksam.
Zur Information ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan in den Bereichen „Nord“ und „Süd“ mit Begründung dargestellt:
Für weitere Auskünfte wenden sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich.

Flächennutzungsplan „Nord“

Flächennutzungsplan „Süd“

Begründung

Der nachfolgenden Aufstellung können Sie zwischenzeitlich wirksame Änderungen / Berichtigungen entnehmen.

Datenschutz in der Bauleitplanung

Im Rahmen der Beteiligungen zur Bauleitplanung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Mit den Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfahren Sie aus welchen Gründen die Stadt Mitterteich Ihre personenbezogenen Daten erhebt, bei wen die Stadt sie erhebt und was mit Ihren Daten passiert. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes informiert und Kontaktadressen benannt.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Stadt Mitterteich