von Karl Haberkorn

Von der Ruralgemeinde Pleußen 1808 bis zur Eingliederung in die Stadt Mitterteich im Jahr 1972

Die politische Gemeinde Pleußen:  Voraussetzungen – Entwicklungen

Aus den Anfangsjahren der Gemeinde Pleußen sind so gut wie keine Unterlagen vorhanden. Einige Angaben konnten aus anderen Urkunden und Schriftstücken im Staatsarchiv Amberg entnommen werden. 2024 wurden Rechnungsunterlagen der Gemeinde Pleußen für die Jahre 1839 bis 1857 wieder aufgefunden. Sitzungsbücher für den Gemeindeausschuss waren erst ab 1844 vorgeschrieben. Die Sitzungsbücher ab 1891, die erst nach und im Archiv der Stadt Mitterteich gefunden wurden, geben einen Einblick in die Entwicklung ab diesem Zeitpunkt. Für die Zeit vor 1891 liegen keine Sitzungs- oder Protokollbücher vor. Das Protokollbuch für die Jahre 1953 bis 1966 tauchte erst 2025 auf. Damit konnte auch diese Zeit mit Entscheidungen des Gemeinderats dokumentiert werden. Im Dezember 2025 wurde in Unterlagen der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich ein Protokollbuch über die Gemeindeversammlungen in Pleußen von 1889 bis 1914 wieder aufgefunden. Es bleibt weiterem Suchen vorbehalten, zusätzliche Informationen zu finden.

Karl Haberkorn (2026)

Von der Ruralgemeinde Pleußen 1808 bis zur Eingliederung in die Stadt Mitterteich im Jahr 1972

  1. Die Anfänge der Gemeinde Pleußen

  2. Die Gemeinde Pleußen und ihre Vertreter von 1808 bis 1972

  3. Weitere Informationen

1808 – 1972

Die Anfänge der Gemeinde Pleußen

1808 wurden mit dem 1. Gemeindeedikt im Königreich Bayern außerhalb von Städten und Märkten mit den Gemeinden Verwaltungsstrukturen geschaffen. Auch Pleußen wurde als „Ruralgemeinde“, also als ländliche Gemeinde gebildet. Als Grundlage für die Gebietsabgrenzung wurden die seit 1807 bestehenden Steuerbezirke verwendet. Pleußen war mit den Ortschaften Neudorf, Rosenbühl, Pleußen und den Weilern Gulg, Steinmühle, Lodermühle, Schwalbenhof und dem Gut Fockenfeld eine rein ländlich geprägte Gemeinde.

Der Staat verwaltete das Gemeindevermögen und die Gemeinden standen unter strenger Kontrolle der Staatsaufsicht. Die Vertretungsgremien der Bürger waren die Gemeindeversammlung mit dem Gemeindevorsteher und dem Gemeindeausschuss. Sie durften nur auf staatliche Anweisung zusammentreten und Beschlüsse fassen. Die Wahl des Gemeindevorstehers und des Gemeindeausschusses mussten von der Staatsaufsicht genehmigt werden. Die Staatsaufsicht waren die königlichen Landgerichte älterer Ordnung (ä.O.); für Pleußen waren das Landgericht ä.O. und der Distrikt Waldsassen zuständig. Der Distrikt Waldsassen war der Zusammenschluss der Gemeinden im Landgericht ä.O. Waldsassen und zuständig für den Bau der Distriktstraßen, das Gesundheitswesen und die Armenpflege.

Wahlberechtigt waren nur die Grundstücks- und Hauseigentümer und die Gewerbetreibenden in der Gemeinde. Als Vertreter der Gemeinde sollten die Bürger gewählt werden, die zu den Höchstbesteuerten gehörten. Das Stimmrecht war entsprechend gestaffelt. Das Buch mit Protokollen über Gemeindeversammlungen von 1889 bis 1914 zeigt dies recht deutlich. Danach waren am 26. März 1889 54 Bürger zur Gemeindeversammlung in der Gemeinde mit insgesamt 115 Stimmen geladen. Davon hatte die Erste Bayerische Basaltstein AG als großer Gewerbebetrieb 18 Stimmen. Von den anderen Stimmberechtigten hatte der Müller Mayer von Steinmühle mit 4 die meisten Stimmen, vermutlich weil er Landwirtschaft und Mühle betrieb.

Die 1808 eingeführte straffe Staatskuratel (staatliche Vormundschaft) bewährte sich jedoch nicht. Die staatlichen Behörden waren mit der Verwaltung des gemeindlichen Vermögens hoffnungslos überfordert.

Das Gemeindeedikt von 1818 gab den Gemeinden die Vermögensfähigkeit zurück. Die Selbstverwaltungsbefugnisse wurden erweitert; die Staatsaufsicht war aber immer noch sehr stark. Vertreter der Gemeinde waren die Gemeindeversammlung mit beratender Funktion, der Gemeindevorsteher, der Gemeindepfleger (Kassenverwalter oder Kämmerer) und der Gemeindeausschuss mit den Gemeindebevollmächtigten, heute Gemeinderat.

Wichtige Aufgaben im eigenen Wirkungskreis waren die Verwaltung des Vermögens, die Aufnahme von Bürgern, die Mitwirkung bei der Zulassung von Gewerben und gewisse Zuständigkeiten in der Kirchenverwaltung und im Volksschulwesen. Im übertragenen Wirkungskreis war die Gemeinde für die Ortspolizei zuständig.

1835 wurden die Ruralgemeinden in Landgemeinden umbenannt. Ab 1844 mussten über die Sitzungen der Gemeindeversammlung und des Gemeindeausschusses ein Protokollbuch geführt werden. 1848 wurde die Öffentlichkeit in den gemeindlichen Sitzungen eingeführt. 1862 übernahmen die neu geschaffenen königlichen Bezirksämter die Staatsaufsicht über die Gemeinden. Die Landgerichte ä.O.  Waldsassen und Tirschenreuth wurden als königliches Bezirksamt Tirschenreuth zusammengefasst, die Distriktgemeinden Waldsassen und Tirschenreuth, die den Landgerichten ä.O. entsprachen, blieben als solche aber weiterhin bestehen.

Die Gemeindeordnung von 1869 brachte den Gemeinden mehr Selbständigkeit. Aus den Gemeindevorstehern wurden Bürgermeister. Sie verwalteten mit dem Gemeindeausschuss die Gemeinde.  Sie wurden von den Bürgern direkt gewählt. Das bürgerliche Wahlrecht stand nur Besitzenden zu und war stimmenmäßig nach dem Vermögen gestaffelt.

Die bisherige Staatskuratel wurde abgeschafft. An ihre Stelle traten der genau definierte eigene und übertragene Wirkungskreis. Im eigenen Wirkungskreis erhielten die Gemeinden die Allzuständigkeit. Ein wichtiger Bereich war das Heimatrecht, das die Gemeinde aussprach.  Es hing eng zusammen mit der Armenpflege, die die Heimatgemeinde zur Unterstützung Hilfsbedürftiger verpflichtete. Hier war es für die Gemeinde möglich, den Zuzug neuer Bürger zu steuern. Für das Heimatrecht wurden auch Gebühren fällig.

Nach dem 1. Weltkrieg wurde der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung weiter vorangetrieben. 1919 wurde mit dem Gesetz über die gemeindliche Selbstverwaltung die Staatsaufsicht eingeschränkt. Die Gemeinden wurde allein vom Bürgermeister und vom Gemeinderat vertreten und verwaltet. Demokratie sollte auch auf kommunaler Ebene voll zum Tragen kommen. Es war nun auch möglich, den Rat durch Bürgerentscheid abzuberufen. Durch das neue Gemeindewahlgesetz wurden allgemeine, geheime, gleiche und unmittelbare Wahlen eingeführt. Jeder Bürger war stimmberechtigt und jede Stimme zählte gleich. Und wichtig: Frauen erhielten erstmals das Wahlrecht.

Die nächste Gemeindeordnung von 1927 stärkte die zentrale Stellung des Gemeinderates.

Ab 1933 beendeten die nationalsozialistischen Gleichschaltungsgesetze diese positive Entwicklung. Von 1935 bis 1945 galt auch in Bayern die „Deutsche Gemeindeordnung“. Sie sicherte der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands -NSDAP- den entscheidenden Einfluss im kommunalen Bereich. Sie ernannte den Bürgermeister und ausgewählte Gemeinderäte, die nur noch beratende Funktion hatten. Der Bürgermeister trug nach dem „Führerprinzip“ die gesamte Verantwortung für die Gemeindeverwaltung.

1939 wurden die Bezirke in Landkreise und die Bezirksämter in Landratsämter umbenannt.

Die provisorische Gemeindeordnung vom 18.12.1945 führte das demokratische Wahlrecht für die Wahl der Bürgermeister und Gemeinderäte wieder ein.

Mit der Gemeindeordnung von 1952 wurden die Selbstverwaltung weiter gestärkt und die demokratischen Strukturen ausgebaut. So können die Bürger seitdem in der jährlichen Bürgerversammlung sich zu Wort melden und Anträge stellen. Seit 1995 gibt es das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Damit können Bürger direkt an der Verwaltung der Gemeinde mitwirken.

Ab 1970 wurde die kommunale Landschaft durch eine zuerst freiwillige und dann zwangsweise Gebietsreform umgestaltet. Die Zahl der Gemeinden sank von 7.100 auf 2.052 im Jahr 1978. Zudem ergab sich die Möglichkeit, durch die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften die Verwaltung zu straffen und Kosten einzusparen.


Zur Auflösung und Aufteilung der Gemeinde Pleußen siehe eigenen Beitrag in dieser Ortschronik unter dem Titel „Auflösung der Gemeinde 1972: Gemeindegebietsreform mit Folgen“.

1808 – 1972

Die Gemeinde Pleußen und ihre Vertreter von 1808 bis 1972

Hier folgt eine Aufstellung der Gemeindevorsteher, seit 1869 Bürgermeister, der Beigeordneten als Stellvertreter des Gemeindevorstehers bzw. Bürgermeisters, der Gemeindeausschuss mit den Gemeindebevollmächtigten, seit 1919 Gemeinderat und Gemeinderäte. Diese Aufstellung gilt mit der Einschränkung, soweit die Angaben bisher ermittelt werden konnten. Insofern erhebt die Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die Schreibweise von Namen kann unterschiedlich sein und beruht zum Teil auf Unterschriften in den Unterlagen (z. Siegl und Sigl).

  • 1808    Gemeindevorsteher Johann Thoma, Pleußen

  • 1825    Gemeindevorsteher Johann Thoma, Pleußen

  • 1840    Gemeindevorsteher Georg Gmeiner, Pleußen,
    Gemeindebevollmächtigte: Josef Eckert, Josef Weiß, Christian Haberkorn,
    Pfleger (Kassenverwalter): Johann Thoma.

  • 1848    Gemeindevorsteher Kaspar Mayerl, Pleußen,
    Gemeindebevollmächtigte: Josef Eckert, Josef Weiß, Christian Haberkorn,
    Pfleger: Georg Riedl.

  • 1854    Gemeindevorsteher Johann Schinner, Rosenbühl,
    Gemeindebevollmächtigte: Josef Höcht, Andreas Kolb, Christan Haberkorn,
    Pfleger: Johann Häckl.

  • 1860    Gemeindevorsteher Michael Hamann, Rosenbühl,
    Gemeindebevollmächtigte: Josef Höcht, Andreas Kolb, Johann Riedl,
    Pfleger: Johann Häckl.

  • 1866    Gemeindevorsteher / Bürgermeister: Johann Schaumberger, Neudorf

  • 1870    Bürgermeister Johann Schaumberger, Neudorf
    Beigeordneter: Engelbert Rasp, Rosenbühl
    Gemeindeausschuss: Johann Häckl Neudorf, Josef Betzl Neudorf, Joseph Haberkorn Neudorf, Joseph Rosner Neudorf, Johann Beck Gulg, Michael Hamann Rosenbühl,
    Gemeindeschreiber: Franz Schubert.

  • 1876 bis 1882    Bürgermeister Michael Hamann, Rosenbühl
    Beigeordneter: Engelbert Rasp, Rosenbühl
    Gemeindeausschuss: Johann Häckl Neudorf, Heinrich Haberkorn Rosenbühl, Engelbert Gmeiner Pleußen, Caspar Burger Rosenbühl, Johann Siegl Pleußen,
    Gemeindeschreiber: Franz Schubert.

  • 1882 bis 1888    Bürgermeister Michael Hamann, Rosenbühl
    Beigeordneter: Caspar Burger, Rosenbühl
    Gemeindeausschuss: Johann Siegl Pleußen, Johann Häckl Neudorf, Josef Haberkorn Neudorf, Engelbert Gmeiner Pleußen, Engelbert Rasp Rosenbühl, Josef Schinner Rosenbühl.

  • 1888 bis 1894    Bürgermeister Michael Hamann, verstorben 1892
    Der Gemeindeausschuss bestimmte daraufhin, dass bis Ende der Wahlperiode Caspar Burger die Geschäfte weiterführt. 
    Heinrich Haberkorn Rosenbühl, Josef Haberkorn Neudorf, Engelbert Rasp Rosenbühl, Johann Siegl Pleußen, Johann Eckert, Johann Dittmar Steinmühle, nachgerückt war Georg Strunz, Neudorf.

  • 1894 bis 1900    Bürgermeister Caspar Burger, Rosenbühl
    Beigeordneter: Christian Wührl, Rosenbühl
    Gemeindeausschuss: Josef Graßold Lodermühle, Johann Baptist Mayerl Pleußen, Josef Haberkorn Neudorf, Josef Haberkorn Pleußen, Johann Grillmeier Neudorf, Michael Gradl Pleußen,
    Gemeindeschreiber: Johann Hotter, Lehrer in Konnersreuth.

  • 1900 bis 1906    Bürgermeister Caspar Burger, Rosenbühl
    Beigeordneter: Christian Wührl, Rosenbühl
    Gemeindeausschuss: Johann Siegl Pleußen, Georg Riedl Pleußen, Johann Betzl Neudorf, Johann Dittmar Steinmühle, Johann Grillmeier Neudorf, Josef Haberkorn Neudorf.

  • 1906 bis 1912    Bürgermeister Caspar Burger, Rosenbühl
    Gemeindeausschuss: Christian Wührl Rosenbühl Beigeordneter, Johann Rosner Pleußen, Johann Lang Neudorf, Michael Gradl Pleußen, August Rudel Steinmühle, Engelbert Haberkorn Rosenbühl, Engelbert Hamann Rosenbühl. Anton Gnann Fockenfeld bis 1911 dann weggezogen, Nachrücker Johann Fritsch Gulg,
    Gemeindeschreiber: Fenzl.

  • 1912 bis 1918    Bürgermeister Josef Wührl Rosenbühl, verstorben 1918
    Es wurde nicht nachgewählt wegen des 1. Weltkrieges, Michael Hamann wurde mit dem Amt betraut bis zur Neuwahl

  • 1919    Bürgermeister Johann Sigl, Pleußen
    Gemeinderat: Karl Göring Pleußen, Ludwig Wölfl Pleußen, Josef Rosner Pleußen, Josef Gäring Steinmühle, Engelbert Haberkorn Rosenbühl, Baptist Gradl Pleußen, Albert Schmid Neudorf, Engelbert Burger Rosenbühl

  • 1924    Bürgermeister Johann Sigl, Pleußen
    Gemeinderat: Johann Riolfi Pleußen 2. Bürgermeister, Baptist Gradl Pleußen, Josef Haberkorn Neudorf, Weiß Pleußen, Johann Beck Gulg, Josef Gäring Steinmühle, Albert Schmid Neudorf, Josef Rosner Pleußen.

  • 1930    Bürgermeister Alois Schaumberger, Pleußen
    Gemeinderat: Albert Schmid Neudorf, Baptist Gradl Pleußen, Ferdinand Burger Rosenbühl, Lorenz Wifling Neudorf, Josef Wührl Rosenbühl, Johann Beck Gulg, Bernhard Heinrich Neudorf, Georg Schmid Pleußen.

  • 1933
    Nach der Machtergreifung der NSDAP 1933 wurden alle Bürgermeister abgesetzt. Der Gemeinderat tagte in dieser Zusammensetzung zum letzten Mal am 27.03.1933.
    Bei der „Gemeindewahl“ 1933 in Pleußen wurde vorher „vereinbart“, dass die NSDAP 5 Gemeinderäte und die Bayerische Volkspartei 3 Gemeinderäte stellt. Als Grundlage  wurden die Ergebnisse der letzten Reichstagswahl hergenommen, wobei Parteien wie Sozialdemokraten und Kommunisten ausgeschlossen wurden.  In der Sitzung des neuen Gemeinderates am 27.04.1933, geleitet vom bisherigen Bürgermeister Alois Schaumberger, wurde Karl Sudhoff, Vorstand der Ersten Bayerischen Basaltstein AG (EBAG), mit 8 von 9 Stimmen zum 1. Bürgermeister „gewählt“. Er war während der Wahl nicht im Sitzungsraum anwesend und nahm anschließend die Wahl an. Nach seiner Bestätigung durch das Bezirksamt wurde am 15.05.1933 der Gemeinderat Bernhard Heinrich aus Neudorf zum 2. Bürgermeister gewählt.
    Gemeinderat: Ferdinand Burger Rosenbühl, Baptist Gradl Pleußen, Andreas Hecht Pleußen, Johann Ott Pleußen, Ferdinand Riedl, Josef Thoma Pleußen, Karl Zeitler Steinmühle.
    Karl Sudhoff ließ sich im Mai 1937 wegen Arbeitsüberlastung beurlauben und trat im Oktober 1937 von seinem Amt zurück (Quelle: Staatsarchiv Amberg nach Akten des Landratsamtes Tirschenreuth).

  • 1937    Bürgermeister Karl Göring, Pleußen.
    Die näheren Umstände der Berufung sind unbekannt, da derzeit für die Zeit von 1935 bis 1945 keine Unterlagen auffindbar sind. Karl Göring war von 1919 bis 1924 Gemeinderat und seit 1933 Schriftführer und Kassenverwalter.

  • 1945    wurde der Bürgermeister von der amerikanischen Besatzungsmacht bestimmt:  Bürgermeister Karl Kirschner, Steinmühle Vorstand der EBAG (laut einem Protokoll von 1948) und angeblich Johann Sigl, Pleußen (nach mehreren Zeitzeugen). Belege für Sigl liegen nicht vor.
    Die Amerikaner führten auch eine Gebietsreform durch, ohne die vereinbarte Beteiligung des Staates Bayern einzuhalten. Sie bestimmten, dass die „obere Gemeinde“, bestehend aus Neudorf, Rosenbühl, Fockenfeld, Schwalbenhof und Lodermühle dem Markt Konnersreuth zugeschlagen wird. Die Ortschaft Hofteich und der Weiler Terschnitz aus der Gemeinde Leonberg wurden der in „Steinmühle“ umbenannten Gemeinde eingegliedert.

  • 1946 bis 1948    Wahl im Januar 1946 Bürgermeister Josef Haberkorn Rosenbühl,
    Gemeinderat: Andreas Männer Gulg 2.Bürgermeister, Ludwig Grillmeier Neudorf, Fritz Wölfl Pleußen, Wenzl Pöhnl Steinmühle, Johann Hecht Pleußen, Ludwig Gatter Pleußen, Johann Bötzl Neudorf.
    Die Neuordnung der Gemeinde durch die Amerikaner wurde dabei offensichtlich ignoriert. Der Bürgermeister und mehrere Gemeinderäte stammten aus der „oberen Gemeinde“. Allerdings wurde im Gemeinderat Pleußen ein Vertreter der Ortschaft Hofteich und des Weilers Terschnitz, nämlich Ludwig Wührl als beratendes Mitglied aufgenommen.

  • 1948    wurde auch offiziell die Gemeinde Pleußen im vorherigen Umfang und mit Namen wieder hergestellt.

  • 1948 bis 1952    Gemeindewahl am 27.04.1948 Bürgermeister Alois Schaumberger, Pleußen
    Gemeinderat: Andreas Männer Gulg 2. Bürgermeister, Wenzl Pöhnl Steinmühle, Hermann Zuber Steinmühle, Erhard Jurinka Pleußen, Willi Gradl Pleußen, Anton Burger Pleußen, Engelbert Häckl Neudorf, Josef Erl Steinmühle, Josef Mayer Steinmühle, Ludwig Gatter Pleußen.
    Es wurde beschlossen, auf Vorschlag der Ortschaften Vertreter der einzelnen Ortschaften zu benennen und ihnen ein Antragsrecht im Gemeinderat einzuräumen.

  • 1952 bis 1956    Bürgermeister Alois Schaumberger, Pleußen 
    Gemeinderat: Andreas Männer Gulg 2. Bürgermeister, Hermann Zuber Steinmühle, Wenzl Pöhnl Steinmühle, Willi Santl Pleußen, Bernhard Wurm Pleußen, Willi Gradl Pleußen, Anton Burger Pleußen, Ludwig Männer Pleußen

  • 1956 bis 1960    Bürgermeister Alois Schaumberger, Pleußen
    2. Bürgermeister Bernhard Wurm Pleußen,
    Gemeinderäte: Wenzl Pöhnl Steinmühle, Willi Santl Pleußen, Ludwig Betzl Neudorf, Anton Burger Pleußen, Willi Gradl Pleußen, Karl Zeitler Steinmühle, Johann Döberl Rosenbühl.

  • 1960 bis 1966    Bürgermeister Johann Mayer, Steinmühle
    2. Bürgermeister Ludwig Männer Pleußen,
    Gemeinderäte: Wenzl Pöhnl Steinmühle, Willi Santl Pleußen, Josef Thoma Pleußen, Engelbert Wifling Neudorf, Johann Döberl Rosenbühl, Engelbert Häckl Neudorf, Max Gmeiner Pleußen.

  • 1966 bis 1972    Bürgermeister Johann Mayer Steinmühle
    2. Bürgermeister Karl Wanninger Pleußen,
    Gemeinderäte: Leo Burger Rosenbühl, Xaver Burger Pleußen, Dieter Müller Pleußen, Lorenz Rosner Neudorf, Josef Thoma Pleußen, Willi Santl Pleußen, Thomas Eiser Pleußen.


Zur Auflösung der Gemeinde im Rahmen der Gemeindegebietsreform am 30.06.1972 siehe eigenen Beitrag in dieser Chronik unter dem Titel „Auflösung der Gemeinde 1972“.

Weitere Informationen

Hier noch einige Informationen zur kommunalen Gliederung und zu anderen interessanten Einzelheiten für die Berichtszeit:

Die königlichen Landgerichte älterer Ordnung waren die unteren Verwaltungsbehörden des Königreichs Bayern. Bayern war in sogenannte Kreise eingeteilt, heute vergleichbar mit den Regierungsbezirken.

Die Landgerichte Tirschenreuth und Waldsassen gehörten bis 1810 zum Naabkreis, dann zum Mainkreis, ab 1817 zum Obermainkreis und ab 1838 zum Kreis Oberpfalz und Regensburg.

Neben der offiziellen Vertretung der Gemeinde gab es noch Ortspflegschaften. Sie verwalteten das Vermögen der Ortsgemeinde, also Grundstücke, an denen die Hofeigentümer Nutzungsrechte hatten, die frühere Allmende.  Die 4 Mitglieder der Pflegschaft Pleußen wurden von den Hofeigentümern gewählt und führten eigene Jahresrechnungen und Protokolle über die Verpachtung, die Erträge und ihre Verwendung. Sie waren unabhängig von der Gemeinde. Der Ortspflegschaftsführer wurde aber teilweise vom Gemeinderat benannt oder bestätigt, wie sich aus Protokollen ergibt.

Die Gemeinde Pleußen hatte fünf Ehrenbürger.

  • Michael Kolb, Vorstand der Ersten Bayer. Basalt AG, Bayreuth, Beschluss am 01.11.1913

  • Johann Weller, Gutsbesitzer von Fockenfeld, Beschluss am 18.09.1921

  • Martin Zehendner, Kommerzienrat Mitterteich, Aufsichtsratsvorsitzender der EBAG, Beschluss am 06.03.1930

  • Wilhelm Wüst, Bezirksamtmann, Tirschenreuth, Beschluss am 23.03.1932

  • Alois Schaumberger, „Altbürgermeister“, Beschluss am 10.06.1960, wobei für die Ernennung zum „Altbürgermeister“ kein Beschluss gefunden wurde. Er wurde aber bei seinem Tod am 10.01.1963 vom Gemeinderat als solcher bezeichnet.

Pleußen hatte ab 1932 eine Gemeindebücherei, die sich in der Gemeindekanzlei befand.

1938 wurde ein Kindergarten in der bisherigen Gemeindekanzlei im alten Schulhaus eingerichtet. Die Gemeindekanzlei und die Bücherei wurden in das Wohnhaus des Bürgermeisters Karl Göring in Pleußen verlegt und 1945 wieder in das Schulhaus Steinmühle zurückverlagert.

1952 wurde beschlossen, eine Medaille für die Bürgermeisterkette anzuschaffen. Diese Medaille ist derzeit nicht auffindbar. Vor einigen Jahren wurde im Internet eine Medaille angeboten, die von der Stadt Mitterteich gekauft wurde. Es handelt sich jedoch offensichtlich um eine ältere Medaille, die auf einer Seite das Bildnis von König Ludwig II. und auf der anderen Seite die Inschrift „Pleushen“ trägt, also während der Regierungszeit Ludwig II (1864 – 1886) angefertigt wurde. Es wurde erzählt, dass mit dem Einmarsch der Amerikaner 1945 Verschiedenes aus der Gemeindekanzlei verschwunden sei oder verbrannt wurde. Die Schreibweise Pleushen ist der lateinischen Schreibschrift zuzuschreiben, die kein „ß“ kannte.

1952 wird der Schulleiter Karl Rudofsky zum Beauftragten für Naturschutz bestimmt.

Zugehörigkeit zu Standesämtern

1876 wurden in Bayern Standesämter eingeführt und die Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle den Gemeinden übertragen. Vorher wurden Geburt, Heirat und Sterbefall in den jeweils zuständigen Pfarrbüchern festgehalten. Für die Gemeinde Pleußen wurde Konnersreuth als Standesamt bestimmt. Nach mehreren vergeblichen Anläufen durch den Gemeindereat Pleußen wurden zum 01.04.1927 Pleußen, Gulg und Steinmühle dem Standesamt Mitterteich zugeteilt. Die anderen Orte verblieben beim Markt Konnersreuth.

Mitgliedschaft im Krankenhausverband

Aus einem Beschluss des Gemeinderates vom 10.11.1903 geht hervor, dass die Gemeinde im Verband für das „Distriktkrankenhaus Waldsassen verbleibt.“

Näheres ist dazu nicht bekannt, außer dass die Distrikte für Distriktstraßen, für das Gesundheitswesen und die Armenfürsorge in den Gemeinden des Distrikts zuständig waren.

Es gab ab Ende der 1880er Jahre auch eine gemeindliche Krankenkasse. Näheres konnte nicht ermittelt werden, weil Beschlussbücher des Gemeindeausschusses erst seit 1891 verfügbar sind. Der Gemeinderat Pleußen lehnte am 31.12.1894 die Aufnahme von 51 Arbeitnehmern des Steinbruchunternehmers Anton Schmid im Steinbruch Pleußen ab. Die Gemeinde sei finanziell nicht in der Lage, die 220 RM aufzubringen und legte Schmid nahe, eine eigene Krankenversicherung zu errichten.

Näheres dazu konnte nicht gefunden werden. Diese gemeindlichen Krankenkassen gingen später in der Allgemeinen Ortskrankenkassen für größere Gebietseinheiten auf.

Gemeindeschreiber

Soweit Gemeindeschreiber ermittelt werden konnten, wurden sie der Aufstellung der Bürgermeister und Gemeinderäte beigefügt. Ab 1945 war Therese Wanninger aus Pleußen bis zur Auflösung der Gemeinde 1972 als hauptberufliche Gemeindesekretärin tätig.

Wo die Sitzungen des Gemeindeausschusses und später des Gemeinderates stattfanden, ist unbekannt. In den ersten auffindbaren Protokollen des Gemeindeausschusses ist öfter „Konnersreuth“ als Ort der Protokollierung genannt. Das kann auch daran liegen, dass die Gemeindeschreiber aus Konnersreuth kamen. Es kann auch vermutet werden, dass die Sitzungen in der Wohnung des jeweiligen Bürgermeisters stattfanden. Es konnten bisher keine Informationen darüber gefunden werden.  Nach der Wahl 1919 wurde festgelegt, dass die Sitzungen im Nebenzimmer des Gasthauses in Pleußen stattfinden. Ob und ab wann sie in der Gemeindekanzlei im 1803 erbauten und 1913 erweiterten Schulhaus stattfanden, ist nicht bekannt. Dort befand sich die Kanzlei mit einer seit 1932 bestehenden Gemeindebücherei im ersten Stock. 1938 verlegte der damalige Bürgermeister Karl Göring die Kanzlei mit der Bücherei in seine Wohnung in Pleußen. In der Kanzlei wurde bis 1945 ein Kindergarten betrieben. Danach zog die Kanzlei mit der Bücherei wieder in das Schulhaus in das schon vorher benutzte Zimmer um. Als im Jahre 1960 ein Lehrerwohnhaus in Pleußen fertig wurde, zog dort im Erdgeschoss auch die Kanzlei ein, allerdings ohne Bücherei, die aufgegeben wurde.

Hinweis: Der Text zur allgemeinen Verwaltungsentwicklung der Gemeinden in Bayern wurde überwiegend übernommen aus „Emma Mages, Gemeindeverfassung 19./20. Jahrhundert“, publiziert im Historischen Lexikon Bayerns.